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BFH-Urteil vom 23.7.1980 (I R 30/78) BStBl. 1981 II S. 63

Im Jahresabschluß sind Rückstellungen für die gesetzliche Verpflichtung zur Aufstellung dieses Jahresabschlusses zu bilden (Anschluß an BFHE 130, 165, BStBl II 1980, 297). Das gleiche gilt für die Verpflichtung zur Erstellung der die Betriebssteuern des abgelaufenen Jahres betreffenden Steuererklärungen.

EStG § 5; AktG § 152 Abs. 7; HGB §§ 38 ff.

[Das Urteil wurde nur mit dem Leitsatz veröffentlicht.]