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BFH-Urteil vom 5.11.1981 (IV R 178/79) BStBl. 1982 II S. 184

Die Außenprüfung bei einem Testamentsvollstrecker kann nicht auf § 193 Abs. 1 AO 1977 gestützt werden, da er zwar Einkünfte aus selbständiger Arbeit hat, aber nicht freiberuflich tätig ist. Ob die steuerlichen Verhältnisse eines Testamentsvollstreckers in gleichem Maße prüfungsbedürftig sind wie diejenigen eines freiberuflich Tätigen, ist in diesem Zusammenhang unerheblich.

AO 1977 § 193 Abs. 1.

Vorinstanz: FG Hamburg

[Das Urteil wurde nur mit dem Leitsatz veröffentlicht.]