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BFH-Urteil vom 22.10.1982 (III R 95/79) BStBl. 1983 II S. 127

Ein Unternehmer, dem eine Ware vor dem Bewertungsstichtag geliefert wird, der aber die Gutschrift mit gesondertem Steuerausweis erst nach dem Bewertungsstichtag erstellt, kann die Lieferantenschuld bei der Einheitsbewertung seines Betriebsvermögens lediglich mit dem Nettobetrag (also ohne Berücksichtigung der Umsatzsteuer) abziehen.

BewG 1965 §§ 95, 103 Abs. 1; UStG 1967 § 15 Abs. 1 Nr. 1; 1. UStDV § 5.

Vorinstanz: FG Nürnberg

[Urteil wurde nur mit dem Leitsatz veröffentlicht]