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  BFH-Beschluß vom 31.5.1995 (II B 126/94) BStBl. 1995 II S. 572

An der Verfassungsmäßigkeit des Hamburgischen Zweitwohnungsteuergesetzes bestehen keine ernstlichen Zweifel i. S. von § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO.

Hamburgisches Zweitwohnungsteuergesetz §§ 1, 2 und 3; FGO § 69 Abs. 2 Satz 2.

Vorinstanz: FG Hamburg

[Der Beschluß wurde nur mit dem Leitsatz veröffentlicht]