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  BFH-Urteil vom 18.6.1998 (IV R 53/97) BStBl. 1998 II S. 621

1. Der Freibetrag zur Abfindung weichender Erben kann auch für die Abfindung des Ehegatten des Steuerpflichtigen gewährt werden.

2. Bei der Ermittlung der nach § 14a Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 EStG maßgebenden Einkommensgrenze wird das Einkommen des dem Veranlagungszeitraum der Veräußerung oder Entnahme vorangegangenen Veranlagungszeitraums nicht um andere zuvor zur Abfindung weichen der Erben gewährte Freibeträge erhöht.

EStG § 14a Abs. 4 Satz 2 Nr. 2.

Vorinstanz: FG Münster (EFG 1997, 1390)

[Das Urteil wurde nur mit dem Leitsatz veröffentlicht]