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  Entscheidungen zu § 7c Einkommensteuergesetz
 

BFH-Urteil vom 26.2.2002 (IX R 42/99) BStBl. 2002 II S. 472

1. Von der Begünstigung des § 7c EStG werden alle mit der Fertigstellung einer Wohnung (Bezugsfertigkeit) zusammenhängenden Aufwendungen erfasst. Dementsprechend sind derartige Aufwendungen dem Grunde nach auch dann solche i.S. des § 7c EStG, wenn sie die Höchstbemessungsgrundlage des § 7c Abs. 3 Satz 1 EStG übersteigen.

2. Entstehen im Zusammenhang mit der Herstellung einer Eigentumswohnung Aufwendungen für die Installation einer Heizungsanlage, die für sich gesehen nach § 82a EStDV begünstigt wären, können erhöhte Absetzungen nach § 7c EStG und nach § 82a EStDV wegen des Kumulationsverbots gemäß § 7a Abs. 5 EStG nicht nebeneinander in Anspruch genommen werden.

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BFH vom 4.5.1998 (IX B 7/98) BStBl. 1998 II S. 394

Keine erhöhten Absetzungen nach § 7c EStG für Ausbauten und Erweiterungen an einer bestehenden Wohnung.