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BFH-Beschluß vom 22.7.1980 (VII B 16/78) BStBl. 1980 II S. 592

Dem Großen Senat des BFH wird gemäß § 11 Abs. 3 und 4 FGO folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt:

Ist die Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Gesuches auf Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit unzulässig, wenn das FG nach Einlegung der Beschwerde unter Mitwirkung des abgelehnten Richters in der Hauptsache entschieden hat und gegen die Entscheidung Revision eingelegt ist?

FGO §§ 10 Abs. 3, 51; ZPO § 46.

[Der Beschluß wurde nur mit dem Leitsatz veröffentlicht.]