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BFH-Urteil vom 30.10.1980 (IV R 223/79) BStBl. 1981 II S. 307

Zahlt eine Familien-Personengesellschaft ein Lösegeld, um das Leben oder die Gesundheit des von Verbrechern entführten geschäftsführenden und beherrschenden Gesellschafters zu erhalten und dessen Freiheit wiederherzustellen, so darf diese Zahlung nicht als Betriebsausgabe abgezogen werden und kann deshalb den Gewinn der Personengesellschaft nicht mindern.

EStG § 4, § 12 Nr. 1, § 1 S Abs. 1 Nr. 2.

[Das Urteil wurde nur mit dem Leitsatz veröffentlicht.]