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BFH-Urteil vom 17.7.1981 (VI R 204/78) BStBl. 1981 II S. 724

Die Verwaltungsvorschrift in Abschn. 20 Abs. 1 Sätze 2 und 3 LStR 1975 über die Zuwendungen von Arbeitgebern bei Betriebsveranstaltungen stellt eine im Verwaltungsermessen liegende Regelung zur Verwaltungsvereinfachung dar, die die Gerichte nicht auf Sachverhalte außerhalb des Regelungsbereiches dieser Verwaltungsvorschrift ausdehnen können. Mit der Feststellung der Freigrenze von 50 DM enthält diese Verwaltungsvorschrift zugleich eine behördliche Schätzung, die die Steuergerichte auch für das Jahr 1976 zu beachten haben, da sie nicht offensichtlich unzutreffend war.

EStG 1975 § 19 Abs. 1.

Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz

[Das Urteil wurde nur mit dem Leitsatz veröffentlicht.]