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BFH-Urteil vom 10.6.1983 (VI R 15/80) BStBl. 1983 II S. 642

Bestellt ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Erbbaurecht zu einem unangemessen niedrigen Erbbauzins, so sind die Vorteile, die sich aus dem unentgeltlichen Teil der Erbbaurechtsbestellung für den Arbeitnehmer ergeben, diesem im Jahr der Bestellung des Erbbaurechts zugeflossen.

EStG § 11 Abs. 1 Satz 1, § 8 Abs. 1 und 2.

Vorinstanz: FG Baden-Württemberg

[Das Urteil wurde nur mit dem Leitsatz veröffentlicht.]