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BFH-Beschluß vom 28.3.1984 (I R 77/83) BStBl. 1984 II S. 562

Der I. Senat legt dem Großen Senat des BFH gemäß § 11 Abs. 3 FGO folgende Rechtsfragen zur Entscheidung vor:

1. Verdrängt im Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung § 69 Abs. 3 FGO als spezialgesetzliche Regelung die allgemeinen Vorschriften über die Klagearten?

2. Besteht für ein Klageverfahren über die Aussetzung der Vollziehung ein Rechtsschutzbedürfnis (falls Frage 1 verneint wird)?

FGO § 69 Abs. 3.

Vorinstanz: FG Nürnberg

[Der Beschluß wurde nur mit dem Leitsatz veröffentlicht.]