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BFH-Beschluß vom 30.3.1989 (I R 176/84) BStBl. 1989 II S. 874

Der I. Senat legt dem Großen Senat des Bundesfinanzhofs gemäß § 11 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vor:

Sind Warenvorräte um Skontobeträge zu kürzen, die auf zum Bilanzstichtag noch nicht bezahlte Lieferantenrechnungen entfallen?

EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2.

Vorinstanz: FG Baden-Württemberg

[Der Beschluß wurde nur mit dem Leitsatz veröffentlicht.]