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  BFH-Urteil vom 9.8.1991 (III R 48/90) BStBl. 1991 II S. 868

Auch in einer möglichen künftigen gesetzlichen Regelung (hier einer eventuellen Erhöhung des Grundfreibetrages nach § 32a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG 1986) kann eine (tatsächliche) Ungewißheit über die Voraussetzungen für die Entstehung einer Steuer i.S. des § 165 Abs. 1 Satz 1 AO 1977 gesehen werden.

AO 1977 § 165 Abs. 1 Satz 1; EStG 1986 § 32a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1.

Vorinstanz: Hessisches FG

[Beschluß wurde nur mit dem Leitsatz veröffentlicht]