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  BFH-Beschluß vom 12.11.1991 (VIII R 4/88) BStBl. 1992 II S. 563

Dem Großen Senat wird gemäß § 11 Abs. 2, 3 und 4 der Finanzgerichtsordnung folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt:

Kann bei einer Personengesellschaft der Verlustabzug gemäß § 10 a Satz 1 des Gewerbesteuergesetzes i. d. F. des Steuerbereinigungsgesetzes 1986 über die Fälle des § 2 Abs. 5 des Gewerbesteuergesetzes hinaus beim Wechsel oder Ausscheiden von Gesellschaftern wegen Fehlens der sog. Unternehmeridentität eingeschränkt werden?

GewStG §§ 10 a, 2 Abs. 5.

Vorinstanz: Hessisches FG (EFG 1987, 132)

 

[Der Beschluß wurde nur mit dem Leitsatz veröffentlicht]