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  Entscheidungen zu § 7f Einkommensteuergesetz
 

BFH vom 29.6.1994 (I R 102/93) BStBl. 1995 II S. 249

Bei zum Anlagevermögen eines Krankenhauses gehörenden Wirtschaftsgütern können die Sonderabschreibungen nach § 7f EStG (früher § 75 EStDV) in vollem Umfang in Anspruch genommen werden, wenn ein wesentlicher Teil der Gesamtleistung des Unternehmens auf stationäre oder teilstationäre Leistungen entfällt.