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Entscheidungen zu § 35b Einkommensteuergesetz
BFH-Urteil vom 17.2.2010 (II R 23/09) BStBl. 2010
II S. 641
Kein Abzug der auf geerbten Forderungen ruhenden latenten
Einkommensteuerlast des Erben als Nachlassverbindlichkeit
1.
Gehören zu einem erbschaftsteuerlichen Erwerb festverzinsliche Wertpapiere,
sind die bis zum Tod des Erblassers angefallenen, aber noch nicht fälligen
Zinsansprüche (sog. Stückzinsen) mit ihrem Nennwert ohne Abzug der
Kapitalertragsteuer anzusetzen.
2.
Fließen die Zinsen dem Erben zu, kann die dafür bei ihm entstehende
Einkommensteuer nicht als Nachlassverbindlichkeit bei der Festsetzung der
Erbschaftsteuer abgezogen werden. Das gilt auch für die
Veranlagungszeiträume 1999 bis 2008, in denen nach der Aufhebung des § 35
EStG a.F. und vor der Einführung des § 35b EStG die Doppelbelastung nicht
durch eine Anrechnungsregelung bei der Einkommensteuer abgemildert wird.
3.
Eine wegen der kumulativen Belastung mit Erbschaftsteuer und Einkommensteuer
behauptete Übermaßbesteuerung (Art. 14 Abs. 1 GG) ist durch Rechtsbehelf
gegen den Einkommensteuerbescheid geltend zu machen.
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