| Home | Index | EStG | Neuzugang | Impressum  
       

 

 

 

 

 

  Entscheidungen zu § 38b Einkommensteuergesetz
 

BFH-Urteil vom 29.5.2008 (VI R 11/07) BStBl. 2008 II S. 933

1. Ob Telefoninterviewer als Arbeitnehmer anzusehen sind, ist anhand einer Vielzahl in Betracht kommender Merkmale nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu beurteilen.

2. Ein bei Inanspruchnahme des Arbeitgebers als Lohnsteuer-Haftungsschuldner beachtlicher entschuldbarer Rechtsirrtum des Arbeitgebers liegt regelmäßig nicht vor, wenn dieser die Möglichkeit der Anrufungsauskunft (§ 42e EStG) hat, davon jedoch keinen Gebrauch macht.

3. Auch bei Schätzung der Höhe der Lohnsteuer-Haftungsschuld sind alle Umstände zu berücksichtigen, die für die Schätzung von Bedeutung sind. Ein Verstoß gegen § 162 Abs. 1 Satz 2 AO kann nicht durch pauschale Abschläge auf die Haftungsschuld geheilt werden.

***

BFH vom 12.8.1996 (VI R 27/96) BStBl. 1997 II S. 143

Bei Arbeitnehmern in der Steuerklasse VI ist die Pauschalbesteuerung nach § 40b EStG nicht zulässig.