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  Entscheidungen zu § 68 Einkommensteuergesetz
 

BFH-Urteil vom 18.5.2006 (III R 80/04) BStBl. 2008 II S. 371

Die Mitteilung über Änderungen in den für das Kindergeld erheblichen Verhältnissen, zu welcher der Kindergeldberechtigte nach § 68 Abs. 1 Satz 1 EStG verpflichtet ist, ist keine "Anzeige" i.S. von § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO 1977, die zu einer Anlaufhemmung der Festsetzungsfrist für den Anspruch auf Kindergeld führt.

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BFH-Beschluss vom 19.6.2000 (VI S 2/00) BStBl. 2001 II S. 439

1. PKH für eine ohne Prozessbevollmächtigten erhobene Nichtzulassungsbeschwerde kann nur gewährt werden, wenn der Antrag auf PKH und die erforderliche Begründung einschließlich Vordruck innerhalb der Beschwerdefrist eingehen.

2. Ein über 18 Jahre altes Kind ist verpflichtet, auf Verlangen der Familienkasse seine Einkünfte und Bezüge im Einzelnen darzulegen. Die pauschale Auskunft, die Einkünfte und Bezüge lägen unter dem Grenzbetrag, genügt im Zweifel nicht.

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BFH vom 18.12.1998 (VI B 215/98) BStBl. 1999 II S. 231

Haben sich durch einen Haushaltswechsel des Kindes die für die Zahlung des Kindergeldes maßgeblichen Verhältnisse geändert, ist die bisherige Kindergeldfestsetzung aufzuheben.