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  Entscheidungen zu § 7b Einkommensteuergesetz
 

BFH-Urteil vom 29.11.2000 (X R 15/98) BStBl. 2001 II S. 755

Nutzt der Steuerpflichtige vor Ablauf des Abzugszeitraums statt des Folgeobjekts wieder das Erstobjekt zu eigenen Wohnzwecken, lebt die Berechtigung zur Inanspruchnahme der Grundförderung nach § 10e Abs. 1 EStG für das Erstobjekt wieder auf.

BFH-Urteil vom 31.5.2000 (IX R 50, 51/97) BStBl. 2001 II S. 594

Beim teilentgeltlichen Erwerb eines Zweifamilienhauses, das eine vom Erwerber selbst genutzte Wohnung sowie eine Wohnung enthält, an der sich der Verkäufer ein Wohnungsrecht vorbehalten hat, sind zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage der für die selbst genutzte Wohnung in Betracht kommenden erhöhten Absetzungen nach § 7b EStG die anteiligen Anschaffungskosten des Gebäudes im Verhältnis der Verkehrswerte auf die beiden Wohnungen aufzuteilen (Abgrenzung zum BFH-Urteil vom 7. Juni 1994 IX R 33-34/92, BFHE 175, 70, BStBl II 1994, 927).

BFH-Urteil vom 29.11.2000 (X R 5/99) BStBl. 2001 II S. 192

Miteigentumsanteile an einem während der ersten Ehe nach § 7b EStG erhöht abgeschriebenen und vor der Scheidung verkauften Einfamilienhaus gelten wieder als ein Objekt, wenn die geschiedenen Ehegatten später erneut die Ehe eingehen und die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 EStG erfüllen.

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BFH-Urteil vom 15.3.2000 (X R 56/97) BStBl. 2000 II S. 419

Ehegatten steht für ein gemeinsames Einfamilienhaus wegen Objektverbrauchs keine Wohneigentumsförderung nach § 10e Abs. 1 EStG zu, wenn sie vor der Eheschließung in unterschiedlichen Kalenderjahren Miteigentumsanteile an demselben Zweifamilienhaus erworben haben und jeder für seinen Miteigentumsanteil erhöhte Absetzungen nach § 7b EStG in Anspruch genommen hat.

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BFH vom 15.6.1999 (VII R 66/98) BStBl. 1999 II S. 623

Lohnsteuerhilfevereine dürfen ihren Mitgliedern im Veranlagungsverfahren wegen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung Hilfe leisten, wenn die Einkünfte durch (teilweise) Vermietung einer als eigene Wohnung genutzten Eigentumswohnung, eines als eigene Wohnung genutzten Einfamilienhauses oder eines Zweifamilienhauses erzielt werden, in dem das Mitglied mindestens eine Wohnung zu eigenen Zwecken nutzt.

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BFH vom 24.7.1996 (X R 20/93) BStBl. 1996 II S. 603

Keine Grundförderung nach § 10e EStG für eine gemeinsame Ehewohnung, auch wenn beide Ehegatten während einer früheren Ehe die 7b - Förderung lediglich des Miteigentümer - Ehegatten in Anspruch genommen haben

BFH vom 12.3.1996 (IX R 48/95) BStBl. 1996 II S. 514

Herstellung eines Einfamilienhauses i.S. von § 7b EStG durch Ausbau eines bei Erwerb nicht mehr nutzbaren wertlosen Getreidespeichers

BFH vom 17.5.1995 (X R 129/92) BStBl. 1996 II S. 183

Kleine Übergangsregelung (§ 52 Abs. 21 Satz 4 EStG) nicht für eine vor dem 1.1.1987 angeschaffte Wohnung, die 1986 zu mindestens einem Drittel gewerblichen oder beruflichen Zwecken diente

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BFH vom 20.12.1994 (IX R 80/92) BStBl. 1995 II S. 537

1. Bei Scheidung vom anderen Ehegatten hinzu erworbener Miteigentumsanteil gilt für Objektverbrauch nach § 7b Abs. 5 EStG als selbständiges Objekt

2. Bei Folgeobjekt i.S. des § 7b Abs. 5 EStG Rückbeziehungs- und Nachholungsmöglichkeiten des § 7b Abs. 3 EStG anzuwenden

3. Abzug erhöhter Absetzungen wie Sonderausgaben nach § 52 Abs. 21 Satz 4 EStG auch bei nach Veranlagungszeitraum 1986 angeschafften oder hergestellten Folgeobjekt i.S. des § 7b Abs. 5 EStG

4. Beschwer durch Nullbescheid bei begehrtem Ansatz eines niedrigeren zu versteuernden Einkommens zur Gewährung eines Kindergeldzuschlags

BFH vom 15.11.1994 (IX R 73/92) BStBl. 1995 II S. 374

1. Ein Objekt i.S. des § 7b EStG sind auch Miteigentumsanteile von Ehegatten an einer gemeinsamen Wohnung, die vor der Eheschließung erworben wurde

2. Keine Aufteilung der Anschaffungskosten eines bebauten Erbbaurechts, wenn Entgelt nur für den Gebäudeanteil gezahlt und die Verpflichtung zur Zahlung des laufenden Erbbauzinses übernommen wird