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  Entscheidungen zu § 21a Einkommensteuergesetz
 

BFH-Urteil vom 16.4.2002 (IX R 50/00) BStBl. 2002 II S. 805

Die vom Großen Senat des BFH im Beschluss vom 12. Juni 1978 GrS 1/77 (BFHE 125, 516, BStBl II 1978, 620) zur steuerrechtlichen Behandlung von Abbruchkosten getroffene Unterscheidung danach, ob das Gebäude in Abbruchabsicht oder ohne Abbruchabsicht erworben wurde, gilt nicht, wenn das später abgerissene Gebäude zuvor nicht zur Erzielung von Einkünften genutzt wurde; in diesem Fall stehen die durch den Abbruch des Gebäudes veranlassten Aufwendungen im Zusammenhang mit der Errichtung des Neubaus und bilden Herstellungskosten des neu errichteten Gebäudes.

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BFH vom 15.6.1999 (VII R 66/98) BStBl. 1999 II S. 623

Lohnsteuerhilfevereine dürfen ihren Mitgliedern im Veranlagungsverfahren wegen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung Hilfe leisten, wenn die Einkünfte durch (teilweise) Vermietung einer als eigene Wohnung genutzten Eigentumswohnung, eines als eigene Wohnung genutzten Einfamilienhauses oder eines Zweifamilienhauses erzielt werden, in dem das Mitglied mindestens eine Wohnung zu eigenen Zwecken nutzt.

BFH vom 23.2.1999 (IX R 19/98) BStBl. 1999 II S. 407

Verstoß gegen Gebot wirksamen Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) durch überlange Verfahrensdauer (jahrelange Untätigkeit des Gerichts trotz Kenntnis des Alters und schlechten Gesundheitszustandes einer Zeugin) führt nicht zur Verwirkung des Steueranspruchs oder zu einer Umkehr der Feststellungslast aber zu Beweiserleichterungen.

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BFH vom 17.2.1998 (IX R 30/96) BStBl. 1998 II S. 349

Zur Anerkennung von Mietverträgen zwischen nahen Angehörigen, wenn die Vereinbarung und Durchführung des Vertrages hinsichtlich der Nebenabgaben von dem unter Fremden Üblichen abweicht.

BFH vom 21.10.1997 (IX R 29/95) BStBl. 1998 II S. 142

Zur Nutzungswertbesteuerung nach § 21 Abs. 2 EStG i.V. mit § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG (sog. große Übergangsregelung) bei einer im Beitrittsgebiet belegenen Wohnung.

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BFH vom 9.9.1997 (IX R 52/94) BStBl. 1997 II S. 818

Zur Berechnung der Wohnfläche für die Ermittlung der für die Höhe des Nutzungswerts der Wohnung im eigenen Haus (§ 21 Abs. 2 EStG) maßgeblichen Marktmiete oder Kostenmiete.

BFH vom 28.1.1997 (IX R 23/94) BStBl. 1997 II S. 655

Zur steuerlichen Anerkennung eines Mietvertrages zwischen Angehörigen, wenn die gezahlte Miete tatsächlich endgültig aus dem Vermögen des Mieters in das des Vermieters gelangt.