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BFH-Urteil vom 2.4.1980 (I R 75/76) BStBl. 1980 II S. 702

1. Für die besondere Körperschaftsteuer (Nachsteuer) nach § 9 Abs. 3 KStG 1968 ist es ohne Belang, ob der Obergesellschaft infolge von Verlusten die Mittel fehlen, um der Nachsteuer durch Ausschüttung auszuweichen.

2. § 9 Abs. 3 KStG 1968 legt mit dem Hinweis auf die "nach Absatz 1 außer Ansatz bleibenden Gewinnanteile" und auf § 5 KStG den Veranlagungszeitraum fest, für den - bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen - die Nachsteuer zu erheben ist.

3. Wird eine Tochtergesellschaft von zwei Muttergesellschaften mit Beteiligungen von jeweils mehr als 25 v. H. beherrscht und hat seit Jahren zwischen den Muttergesellschaften Einigkeit über die von der Tochtergesellschaft auszuschüttenden Dividenden bestanden, haben die Muttergesellschaften den Anspruch auf die Dividende in der Steuerbilanz des abgelaufenen Wirtschaftsjahres auszuweisen. Entsprechend ist die Nachsteuer bei der Veranlagung für das abgelaufene Wirtschaftsjahr zu erheben.

KStG 1968 § 9 Abs. 3.

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BFH-Urteil vom 8.8.1980 (VI R 49/77) BStBl. 1980 II S. 705

Geldzuwendungen einer Personengesellschaft aus Anlaß des 70. Geburtstags eines ihrer Gesellschafter, der zugleich der Firmengründer ist, an die Arbeitnehmer der Gesellschaft sind keine Iohnsteuerfreien Gelegenheitsgeschenke, sondern steuerpflichtiger Arbeitslohn.

EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1; LStDV § 2 Abs. 1, § 4 Abs. 2.

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BVerfG-Beschluß vom 18.6.1980 (1 BvR 697/77) BStBl. 1980 II S. 706

Das Buchführungsprivileg für steuerberatende Berufe (§ 5 Satz 1; § 6 Nr. 3 StBerG 1975) ist mit Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbar.

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BFH-Urteil vom 6.3.1980 (IV R 182/78) BStBl. 1980 II S. 718

Erwirbt ein Nichtlandwirt ein heruntergewirtschaftetes landwirtschaftliches Anwesen mit dazugehörigen landwirtschaftlichen Nutzflächen, aber ohne lebendes und totes Inventar (38 ha) und baut er es in vier Jahren durch erhebliche Investitionen zu einem modernen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb aus, den er im fünften Jahr wieder veräußert, so können die bis dahin angefallenen Verluste die Annahme der Liebhaberei nur dann begründen, wenn Sachverständige zu dem eindeutigen, berechtigte Zweifel ausschließenden Ergebnis gekommen sind, daß auch nach der vierjährigen Anlaufzeit weiter nachhaltig Verluste angefallen wären, weil der Betrieb nach seiner Wesensart und der Art seiner Bewirtschaftung trotz des vorgesehenen Ausbaus von Anfang an nicht in der Lage war, auf die Dauer nachhaltig Gewinne zu erwirtschaften.

EStG §§ 2 Abs. 2, 4, 5 und 13.

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BFH-Urteil vom 17.4.1980 (IV R 58/78) BStBl. 1980 II S. 721

Veräußert eine Personengesellschaft (Mitunternehmerschaft) ihren ganzen Gewerbebetrieb, so steht den einzelnen Mitunternehmern für ihren Anteil am Veräußerungsgewinn nach Maßgabe ihrer persönlichen Verhältnisse ein "entsprechender Teil" des Freibetrags nach § 16 Abs. 4 EStG zu. Dieser "entsprechende Teil" bestimmt sich grundsätzlich nach dem Anteil am gesamten Veräußerungsgewinn.

EStG § 16 Abs. 4.

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BFH-Urteil vom 12.6.1980 (IV R 40/77) BStBl. 1980 II S. 723

1. Die Gewinnanteile der Gesellschafter einer Personengesellschaft können nach Ablauf des Wirtschaftsjahres nicht rückwirkend durch eine Neuverteilung des Gewinns geändert werden.

2. Stimmt die an einer Personengesellschaft beteiligte Kapitalgesellschaft einer rückwirkenden Neuverteilung des Gewinns zu, die ihre Gewinnbeteiligung zugunsten ihres gleichfalls an der Personengesellschaft beteiligten Gesellschafters einschränkt, so erlangt der Gesellschafter erst mit Abschluß der Vereinbarung einen als verdeckte Gewinnausschüttung zu berücksichtigenden Vorteil.

EStG § 15 (Abs. 1) Nr. 2; KStG § 6 Abs. 1 Satz 2.

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BFH-Urteil vom 25.6.1980 (II R 8/78) BStBl. 1980 II S. 726

Gründen eine Produktionsgesellschaft und eine Gesellschaft, der der Vertrieb der Produkte jener Gesellschaft übertragen werden soll, eine GmbH und übertragen sie dieser GmbH das Marketing für die zu vertreibenden Erzeugnisse gegen Beteiligung an den Verkaufserlösen (Werbemarge), so handelt es sich insoweit auch dann nicht um Leistungen der Gesellschafter aus einer im Gesellschaftsverhältnis begründeten Verpflichtung, wenn die Werbemarge vor Gründung dieser GmbH durch eine Vereinbarung der beiden Gesellschafter festgelegt worden ist. Übersteigt die Werbemarge nicht das angemessene Maß, so liegt auch keine freiwillige Leistung vor.

KVStG 1959/1972 § 2 (Abs. 1) Nrn. 2, 4.

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BFH-Urteil vom 25.6.1980 (II R 21/79) BStBl. 1980 II S. 728

Für die (materiell vorläufige) Steuervergünstigung gemäß § 1 Abs. 1 Nrn. 1 oder 2 GrEStEigWoG ist nicht die Nutzung des erworbenen Hauses im Zeitpunkt des Erwerbsvorgangs, sondern die von dem Erwerber beabsichtigte Nutzung als Ein- oder Zweifamilienhaus maßgebend.

GrEStEigWoG § 1 Abs. 1 Nrn. 1, 2.

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BFH-Urteil vom 2.7.1980 (II R 132/79) BStBl. 1980 II S. 729

Erwirbt jemand ein Erbbaurecht steuerfrei gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GrEStEigWoG, so ist der gleichzeitige oder nachfolgende Erwerb des mit dem Erbbaurecht belasteten Grundstücks auch dann gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GrEStEigWoG steuerfrei, wenn der Erwerber nicht bereits bei Abschluß des Grundstückskaufvertrages eine Wohnung des aufstehenden Hauses bewohnt; es genügt, daß der Erwerber diese Wohnung nach seiner glaubhaften Erklärung spätestens innerhalb von fünf Jahren - gerechnet seit dem Erwerb des Erbbaurechtes - bewohnen wird.

GrEStEigWoG § 1 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 2, 4.

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BFH-Urteil vom 23.7.1980 (II R 77/79) BStBl. 1980 II S. 731

Liegen die Voraussetzungen für die Grunderwerbsteuerbefreiung sowohl nach § 1 GrEStEigWoG als auch nach dem nordrhein-westfälischen GrEStVertrG vor, so sind beide Vergünstigungen kumulativ zu gewähren.

GrEStEigWoG § 1; Nordrhein-Westfälisches GrEStVertrG §§ 1 mit 3.

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BFH-Urteil vom 2.5.1980 (III R 130/78) BStBl. 1980 II S. 732

1. Der Senat hält daran fest, daß das verarbeitende Gewerbe - ausgenommen Baugewerbe - von den übrigen Wirtschaftszweigen nach dem Systematischen Verzeichnis der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamts abzugrenzen ist.

2. Hat ein Unternehmen einen förmlichen Antrag auf Umgruppierung beim Statistischen Bundesamt gestellt, so muß das FG ein bei ihm anhängiges Klageverfahren aussetzen, bis über den Antrag entschieden ist.

BerlinFG § 19; FGO § 74.

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BFH-Beschluß vom 18.6.1980 (I B 88/79) BStBl. 1980 II S. 733

Es ist nicht ernstlich zweifelhaft i. S. des § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO, daß die Steuerermäßigung nach § 14 Abs. 1 3. VermBG - ohne Rücksicht auf einen steuerlich anerkannten Ergebnisabführungsvertrag - nicht auf den Organträger übertragen und von dessen Steuerschuld abgezogen werden kann, wenn gegen die an sich abzugsberechtigte Organgesellschaft (deren Mitunternehmer) schon wegen zu berücksichtigender Verluste aus den Vorjahren keine Steuern festgesetzt werden könnten.

3. VermBG § 14; FGO § 69.

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BFH-Urteil vom 27.6.1980 (III R 115/79) BStBl. 1980 II S. 738

Die Belegenheit eines Zweifamilienhauses im Zonenrandgebiet rechtfertigt nicht generell eine Ermäßigung des Gebäudesachwerts wegen der Lage des Grundstücks (§ 88 Abs. 2 BewG). Ob eine solche Ermäßigung ausnahmsweise in Betracht kommt, hängt davon ab, ob ein Grundstück durch die unmittelbare Nähe der Grenze und ihrer Einrichtungen in besonderem Maße beeinträchtigt ist.

BewG § 88.

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BFH-Urteil vom 11.3.1980 (VIII R 151/76) BStBl. 1980 II S. 740

Eine Grundstücksfläche wird dem Betriebsvermögen entnommen, wenn auf ihr ein Gebäude errichtet wird, das privaten Zwecken dient.

EStG §§ 4 Abs. 1 Sätze 1 und 2, 6 Abs. 1 Nr. 4.

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BFH-Urteil vom 18.6.1980 (I R 72/76) BStBl. 1980 II S. 741

Werden Arbeitnehmer sog. Erfolgsprämien zugesagt, welche erst nach langer Zeit (hier 20 Jahre) und dann nur nach Maßgabe der späteren Ertrags- und Liquiditätslage des Unternehmens ratenweise zu zahlen sind, so fehlt es an einer gegenwärtigen wirtschaftlichen Belastung, die in der Steuerbilanz als Verbindlichkeit (Rückstellung) zu passivieren ist.

EStG § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 1 Nr. 3.

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BFH-Urteil vom 8.7.1980 (VIII R 176/78) BStBl. 1980 II S. 743

Die Absetzung für außergewöhnliche wirtschaftliche Abnutzung setzt außergewöhnliche Umstände voraus, die im Jahr ihrer Geltendmachung die wirtschaftliche Nutzbarkeit hat sinken lassen.

EStG § 7 Abs. 1 Satz 4, § 7 Abs. 4 Satz 3.

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BFH-Urteil vom 8.7.1980 (VIII R 189/78) BStBl. 1980 II S. 744

Erhebliche Kosten der Umstellung der Ofenheizung in eine Gas-Etagenheizung in einem zwei Jahre vor der Umstellung erworbenen Mietshaus sind Herstellungskosten.

EStG §§ 7, 9, 21.

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BFH-Urteil vom 19.8.1980 (VIII R 208/78) BStBl. 1980 II S. 745

Die Verbuchung von Geschenk- und Bewirtschaftungsaufwand in der letzten Spalte des Amerikanischen Journals zusammen mit anderen Kosten genügt nicht den Anforderungen der besonderen Aufzeichnungspflicht nach § 4 Abs. 6 EStG.

EStG § 4 Abs. 6.

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BFH-Urteil vom 31.7.1980 (IV R 153/79) BStBl. 1980 II S. 746

Zur Abzugsfähigkeit der Kosten eines im Ausland besuchten Sprachkurses als Betriebsausgaben oder Werbungskosten.

EStG § 4 Abs. 4, § 9 Abs. 1 Satz 1, § 12 Nr. 1.

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BFH-Urteil vom 23.7.1980 (II R 62/77) BStBl. 1980 II S. 748

1. Ist ein Nießbrauch an einem Grundstück vermacht, so ist der Jahreswert der Nutzungen höchstens mit dem achtzehnten Teil des Grundstückswertes (Einheitswertes) anzusetzen. Hat der Nießbraucher gemäß § 1047 BGB Zinsen auf Grundpfandrechte zu tragen, so führt dies nicht zu einer Ermäßigung dieses Höchstwertes.

2. Ist der Wert des Nachlasses nach Abzug von Vermächtnissen, Auflagen und Pflichtteilsverpflichtungen infolge der in § 23 ErbStG 1959 in Bezug genommenen Bewertungsvorschriften höher als der Wert vor Abzug dieser Beträge, so ist das steuerfreie Viertel von dem höheren Wert zu berechnen. Dies gilt jedenfalls, wenn der überlebende Ehegatte Alleinerbe ist.

ErbStG 1959 § 6 Abs. 1, § 23; BewG 1965 §§ 14, 15, 16 Abs. 1.

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BFH-Beschluß vom 23.4.1980 (I B 45/78) BStBl. 1980 II S. 751

Der Wert des Streitgegenstandes in einem Rechtsstreit um die Verpflichtung zur Abhaltung einer Schlußbesprechung (nach § 201 AO 1977) ist auf 10 v. H. der steuerlichen Auswirkungen festzusetzen, die sich aus den in der Schlußbesprechung zu erörternden Sachverhalten ergeben.

GKG § 13 Abs. 1; AO 1977 § 201.

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BFH-Urteil vom 30.7.1980 (II R 26/77) BStBl. 1980 II S. 752

Lassen die Mitglieder einer Vereinbarung über eine Marktstatistik diese durch eine Kapitalgesellschaft erstellen, an der die Mehrzahl der Mitglieder der Vereinbarung als Gesellschafter beteiligt ist, so sind die laufenden Leistungen der Gesellschafter an die Gesellschaft zur Finanzierung der Statistik weder Pflichtbeiträge i. S. des § 2 Nr. 2 noch freiwillige Leistungen i. S. des § 2 Nr. 4 KVStG 1959, wenn diese Leistungen nach den gemeldeten Umsätzen der Gesellschafter bemessen wurden und insgesamt das angemessene Maß nicht übersteigen.

KVStG 1959 § 2 Nr. 2 und Nr. 4.

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BFH-Urteil vom 30.10.1979 (II R 142/78) BStBl. 1980 II S. 754

Ein Erwerbsvorgang ist i. S. des § 5 Satz 2 Nr. 1 GrEStEigWoG "verwirklicht", wenn die Grunderwerbsteuerpflicht für den abgeschlossenen Grundstückskaufvertrag entstanden ist.

GrEStEigWoG § 5 Satz 2 Nr. 1.

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BFH-Urteil vom 23.7.1980 (II R 95/79) BStBl. 1980 II S. 754

1. Die Antragsfrist des § 5 Satz 2 Nr. 1 GrEStEigWoG galt auch dann, wenn der Grunderwerbsteuerbescheid erst nach dem Inkrafttreten des Gesetzes formell bestandskräftig wurde.

2. Durch das Inkrafttreten des GrEStEigWoG war der Bayerische Landesgesetzgeber nicht am Erlaß des GrEStVertrG gehindert.

GrEStEigWoG §§ 1, 4, 5; Bayer. GrEStVertrG.

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BFH-Urteil vom 30.7.1980 (II R 15/80) BStBl. 1980 II S. 755

Der Senat hält daran fest, daß die Steuerbefreiung nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a GrEStStrukturG NW voraussetzt, daß der Erwerber das Grundstück selbst zur Errichtung oder Erweiterung einer eigenen Betriebstätte verwenden will (BFHE 115, 67, BStBl II 1975, 391).

GrEStStrukturG NW § 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a.

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BFH-Urteil vom 7.8.1980 (II R 82/78) BStBl. 1980 II S. 757

Erwerben zwei Personen, die nicht Angehörige im Sinne des § 8 Abs. 2 des II. WoBauG sind, je zur Hälfte eine Eigentumswohnung, um sie gemeinsam zu bewohnen, so handelt es sich um eine eigengenutzte Eigentumswohnung (Abweichung von BFHE 123, 374, BStBl II 1978, 39).

GrESBWG Schleswig-Holstein § 2 Nr. 2, § 3; II. WoBauG § 8 Abs. 2, § 12 Abs. 1 Satz 2.

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BFH-Urteil vom 2.5.1980 (III R 12/79) BStBl. 1980 II S. 758

Die Investitionszulage ist zurückzuzahlen, wenn der Steuerpflichtige die begünstigten Wirtschaftsgüter vor Ablauf des maßgeblichen Dreijahreszeitraums wegen einer Betriebsumstellung veräußert, und zwar selbst dann, wenn die Betriebsumstellung auf einen Brand in den Betriebsräumen zurückzuführen ist.

InvZulG 1969 § 3 Abs. 5.

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BFH-Urteil vom 19.6.1980 (VIII R 195/78) BStBl. 1980 II S. 759

Tritt ein Steuerpflichtiger während des Ausschlußzeitraums der 3. KonjVO in einen vor Beginn des Ausschlußzeitraums abgeschlossenen Kaufvertrag über ein Fertighaus ein, so stehen ihm nach § 1 Abs. 3 der 3. KonjVO die erhöhten Absetzungen des § 7b EStG nicht zu.

3. KonjVO § 1 Abs. 3.

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BFH-Urteil vom 27.8.1980 (VII R 40/80) BStBl. 1980 II S. 760

Wird bei der Steuerbevollmächtigtenprüfung die Benutzung von Hilfsmitteln gestattet, so müssen diese zwecks Schaffung gleicher Prüfungsbedingungen (Chancengleichheit) im wesentlichen gleichwertig sein. Dabei müssen an die Gleichwertigkeit um so höhere Anforderungen gestellt werden, je größer die Bedeutung der Hilfsmittel für die Prüfung ist.

GG Art. 3 Abs. 1; StBerG § 156 Abs. 1; DVStBerG § 15 Abs. 1.

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BFH-Urteil vom 24.7.1980 (IV R 117/77) BStBl. 1980 II S. 762

Die Finanzbehörden überschreiten das ihnen in § 3 ZRFG eingeräumte Ermessen nicht dadurch, daß sie eine Sonderabschreibung bei Anschaffung einer nicht mehr neuen Eigentumswohnung ablehnen.

ZRFG § 3.

 

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