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BFH-Urteil vom 14.5.1980 (I R 138/77) BStBl. 1980 II S. 600

1. Es gibt keinen Grundsatz ordnungsmäßiger Buchführung, der es Gesellschaften mit beschränkter Haftung gebietet, ein anläßlich einer Kapitalerhöhung erzieltes Ausgabeaufgeld in voller Höhe, d. h. ohne Verrechnung mit den Ausgabekosten, in Rücklage zu stellen.

2. Die Vorschrift des § 11 Nr. 1a KStG 1968 ist auf Gesellschaften mit beschränkter Haftung anwendbar. Die abweichende Beurteilung für Aktiengesellschaften (BFHE 110, 129, BStBl II 1973, 790) gilt für Gesellschaften mit beschränkter Haftung nicht.

KStG 1968 § 11 Nr. 1a; KStG 1977 § 9 Nr. 1a; AktG 1965 § 150 Abs. 2 Nr. 2.

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BFH-Urteil vom 23.4.1980 (II R 176/75) BStBl. 1980 II S. 604

Die Steuerfreiheit für das Halten von Zugmaschinen, die ausschließlich von Schaustellern verwendet werden, erstreckt sich auch auf das Halten von Sattelzugmaschinen.

KraftStG 1972 § 2 Nr. 7; KraftStG 1979 § 3 Nr. 8.

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BFH-Urteil vom 16.4.1980 (VII R 81/79) BStBl. 1980 II S. 605

1. Das FA kann vom Testamentsvollstrecker nicht verlangen, anstelle des Erben Steuererklärungen abzugeben, die die gesamten für die betreffende Steuer in Betracht kommenden Verhältnisse umfassen sollen.

2. Als Bevollmächtigter i. S. des § 108 Satz 1 AO tritt nur der auf, der Geldmittel und Vermögenswerte eines anderen verwaltet und darüber so verfügen kann, daß er dessen steuerliche Pflichten erfüllen kann.

3. Das FA darf in der Regel Maßnahmen zur Erzwingung der Abgabe einer Steuererklärung nicht gegen den nach § 107 AO bestellten Bevollmächtigten richten.

AO §§ 104, 107, 108, 202.

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BFH-Urteil vom 11.6.1980 (II R 13/78) BStBl. 1980 II S. 607

Eine freigebige Zuwendung zwischen Ehegatten ist dann nicht anzunehmen, wenn die äußeren Umstände, insbesondere ein notariell beurkundeter Vertrag, der der vergleichsweisen Erledigung eines Rechtsstreits zwischen den Ehegatten dient, für das Vorliegen eines anderen Rechtsgrundes sprechen, während für das Vorliegen einer freigebigen Zuwendung keine Anhaltspunkte ersichtlich sind.

GrEStG 1940 § 3 Nr. 2; ErbStG 1959 § 3 Abs. 1 Nrn. 1, 2.

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BFH-Urteil vom 4.6.1980 (II R 22/78) BStBl. 1980 II S. 608

Behält sich ein nichtgeschäftsführender Gesellschafter bei Übertragung seines Gesellschaftsanteils auf einen Mitgesellschafter einen "Nießbrauch" an diesem Gesellschaftsanteil vor, so ist § 16 Abs. 1 BewG 1965 bei der Bewertung dieser Belastung anzuwenden. Dies gilt auch dann, wenn der vorbehaltene "Nießbrauch" nur schuldrechtlich wirksam sein sollte.

BewG 1965 § 16 Abs. 1.

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BFH-Urteil vom 3.7.1980 (VII R 84/79) BStBl. 1980 II S. 610

1. Die Gerichte können eine Entscheidung über das Bestehen einer Prüfung weder selbst treffen noch können sie die Verwaltung zur Erteilung einer Prüfungsentscheidung mit einem bestimmten Inhalt verpflichten.

2. Die Verwaltung kann verpflichtet werden, einem Prüfling Gelegenheit zu geben, nur den von einem Mangel des Prüfungsverfahrens betroffenen Teil einer Prüfung zu wiederholen.

DVStB 1979 §§ 12, 33.

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BFH-Urteil vom 21.2.1980 (V R 113/73) BStBl. 1980 II S. 613

Ein Unternehmer, der seinen landwirtschaftlichen Betrieb verpachtet und dessen unternehmerische Betätigung im Bereich der Landwirtschaft sich in dieser Verpachtung erschöpft, betreibt mit der Verpachtung keinen landwirtschaftlichen Betrieb im Sinne des § 24 UStG 1967.

UStG 1967 § 24.

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BFH-Urteil vom 24.4.1980 (V R 52/73) BStBl. 1980 II S. 615

Die Berechtigung zum Abzug der entrichteten Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG 1967 steht demjenigen Unternehmer zu, der im Zeitpunkt der Einfuhr die Verfügungsmacht über den eingeführten Gegenstand besitzt. Der Verfügungsmacht steht gleich, wenn die Lieferung an den Abnehmer gemäß § 3 Abs. 7 UStG 1967 als bewirkt gilt.

UStG 1967 § 3 Abs. 7, § 15 Abs. 1 Nr. 2.

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BFH-Urteil vom 8.5.1980 (V R 126/76) BStBl. 1980 II S. 618

Vereinbart eine Bank mit einem Kreditvermittler, daß dieser in die Kreditanträge der Kreditkunden einen höheren Zinssatz einsetzen darf, als sie ohne die Einschaltung eines Kreditvermittlers verlangen würde (sog. Packing), ist die Zinsdifferenz das Entgelt für eine steuerpflichtige Vermittlungsleistung des Kreditvermittlers gegenüber der Bank. Dies gilt auch dann, wenn die Bank diese Beträge dem Vermittler zunächst auf einem Sperrkonto gutbringt, bei etwaigen Forderungsausfällen jedoch auf das Guthaben zurückgreift.

UStG 1967/1973 § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 4 Nr. 8.

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BFH-Urteil vom 10.7.1980 (V R 23/77) BStBl. 1980 II S. 620

Vereinbaren die Parteien eines Grundstückskaufvertrages, daß der Erwerber die Grunderwerbsteuer allein zu tragen hat, rechnet nur die Hälfte der Grunderwerbsteuer zum Entgelt (§ 10 Abs. 1 Satz 2 UStG 1967).

UStG 1967 § 10 Abs. 1 Satz 2; BGB §§ 421, 422 Abs. 1 Satz 1, § 426 Abs. 1 und 2.

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BFH-Urteil vom 17.7.1980 (V R 5/72) BStBl. 1980 II S. 622

Die Führung der Geschäfte einer Personengesellschaft sowie deren Vertretung durch eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, welche ihre einzige geschäftsführende persönlich haftende Gesellschafterin ist, ist unabhängig davon, ob eine gewinnabhängige oder gewinnunabhängige Geschäftsführungsvergütung oder nichts gezahlt wird, keine gegenüber einer anderen Person erbrachte Leistung i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG (Aufgabe des Urteils vom 19. Juli 1973 V R 157/71, BFHE 110, 145, BStBl II 1973, 764).

UStG 1967 § 1 Abs. 1 Nr. 1.

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BVerwG-Urteil vom 26.6.1980 (2 C 37.78) BStBl. 1980 II S. 625

Die Versagung der Genehmigung für die Nebentätigkeit eines Steuerbeamten in einem Lohnsteuerhilfeverein ist rechtmäßig.

GG Art. 2 Abs. 1, Art. 33 Abs. 5; LBG Bln § 29; NTVO Bln F. 1978 § 5.

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BFH-Urteil vom 19.6.1980 (II R 41/76) BStBl. 1980 II S. 631

1. Im Falle der Schenkung eines Geschäftsanteils an einer GmbH unter Vorbehalt des Nießbrauchs ist bei der schenkungsteuerlichen Bewertung des Erwerbs § 16 Abs. 1 BewG 1965 nicht im Hinblick darauf unanwendbar, daß diese Bewertung einen Schuldabzug beim Duldungsverpflichteten zum Gegenstand hat.

2. Unanwendbarkeit ergibt sich ebenfalls nicht daraus, daß die GmbH eine sog. Familiengesellschaft darstellt und daß der Beschenkte deren Geschäftsführer ist.

BewG 1965 § 16 Abs. 1.

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BFH-Urteil vom 16.7.1980 (VII R 24/77) BStBl. 1980 II S. 632

1. ...

2. Für eine neben der Anfechtungsklage erhobene Leistungsklage, mit der die Rückzahlung des Betrages begehrt wird, der aufgrund des angefochtenen Verwaltungsakts entrichtet worden ist, fehlt in der Regel das Rechtsschutzbedürfnis. Dieses läßt sich nicht aus der Überlegung herleiten, daß ein der Leistungsklage stattgebendes Urteil nach § 151, § 155 FGO, § 708 Nr. 7 ZPO a. F. für vorläufig vollstreckbar erklärt werden könne, weil eine solche Vollstreckbarkeitserklärung nicht zulässig ist.

BranntwMonG § 151 Abs. 1, § 152 Abs. 1, § 78, § 79, § 79a; EWGV Art. 95 Abs. 1; FGO § 40 Abs. 1, § 151, § 155; ZPO a.F. § 708 Nr. 7.

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BFH-Urteil vom 7.8.1979 (VIII R 95/77) BStBl. 1980 II S. 633

Die Gewinne aus "Schloßbesichtigung" gehören zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb. Die für die Besichtigung freigegebenen Räume eines Schlosses und die darin ausgestellten Gegenstände sind Grundlage für die gewerbliche Tätigkeit und gehören daher zum notwendigen Betriebsvermögen des "Besichtigungsbetriebs".

EStG §§ 4 Abs. 1 Satz 1, 15 (Abs. 1) Nr. 1.

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BFH-Urteil vom 20.3.1980 (IV R 53/76) BStBl. 1980 II S. 634

Die Ehefrau eines selbständigen Handelsvertreters, der im Güterstand der Gütergemeinschaft lebt, ist im Regelfall nicht schon deshalb Mitunternehmerin des vom Ehemann betriebenen gewerblichen Unternehmens, weil der Ehemann einige Räume eines zum Gesamtgut gehörenden Grundstücks zu Bürozwecken nutzt.

EStG § 15 Nr. 2.

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BFH-Urteil vom 2.4.1980 (IV R 38/79) BStBl. 1980 II S. 636

Die Unterrichtstätigkeit in Meistervorbereitungskursen der Handwerkskammern kann wissenschaftliche Tätigkeit i. S. des § 34 Abs. 4 EStG sein.

EStG § 34 Abs. 4.

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BFH-Urteil vom 17.4.1980 (IV R 207/75) BStBl. 1980 II S. 639

Treten bei den Kindern eines Röntgenarztes genetische Strahlenschäden auf, so sind die Aufwendungen des Vaters zur Heilung oder Linderung solcher Schäden keine Betriebsausgaben. Die enstandenen Kosten können vielmehr nur im Rahmen der Vorschriften über die außergewöhnlichen Belastungen (§ 33 EStG) berücksichtigt werden.

EStG § 4 Abs. 4, § 10 Abs. 1 Nr. 1, § 12 Nr. 2, § 33, § 33a; AO § 131 Abs. 1 Satz 1.

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BFH-Urteil vom 17.4.1980 (IV R 99/78) BStBl. 1980 II S. 642

Wird ein Teilbetrieb veräußert (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 EStG), so bestimmt sich der "entsprechende Teil" des Freibetrags nach § 16 Abs. 4 EStG grundsätzlich nach dem Verhältnis des bei der Veräußerung des Teilbetriebs tatsächlich entstandenen Gewinns zu dem bei einer Veräußerung des ganzen Gewerbebetriebs erzielbaren Gewinn.

EStG § 16 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 4.

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BFH-Urteil vom 23.4.1980 (VIII R 156/75) BStBl. 1980 II S. 643

Zahlt die Erwerberin eines Grundstücks den Kaufpreis auf ein zugunsten des Veräußerers errichtetes Bankkonto mit der Maßgabe, daß der angelegte Betrag und die Zinsen gesperrt bleiben sollen, und vereinbaren die Parteien außerdem, daß die Zinsen bei Durchführung des Vertrags dem Veräußerer, bei Auflösung aufgrund eines Rücktrittsrechts der Erwerberin zustehen, so fließen dem Veräußerer mit der Gutschrift der Zinsbeträge Einkünfte aus Kapitalvermögen zu.

EStG § 20 Abs. 1 Nr. 4.

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BFH-Urteil vom 12.6.1980 (IV R 124/77) BStBl. 1980 II S. 645

§ 34 Abs. 4 EStG setzt voraus, daß derjenige, der die Nebeneinkünfte aus wissenschaftlicher, künstlerischer oder schriftstellerischer Tätigkeit erzielt hat, auch die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit oder der Berufstätigkeit i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG bezogen hat. § 26 b EStG 1975, der für die Zusammenveranlagung von Ehegatten vorschreibt, daß die Einkünfte, die die Ehegatten erzielt haben, zusammengerechnet, den Ehegatten gemeinsam zugerechnet und die Ehegatten sodann gemeinsam als Steuerpflichtiger behandelt werden, hat nichts daran geändert, daß die Steuersatzermäßigung nach § 34 Abs. 1, Abs. 4 EStG nur gewährt werden kann, wenn die fraglichen Einkünfte von derselben Person erzielt worden sind.

EStG 1975 § 34 Abs. 1, Abs. 4, § 26b.

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BFH-Urteil vom 12.6.1980 (IV R 128/77) BStBl. 1980 II S. 646

Der verfassungsrechtliche Gleichheitssatz gebietet nicht, den Begriff der mittelbaren Beteiligung i. S. von § 17 Abs. 1 Satz 3 EStG restriktiv dahin auszulegen, daß er nur Beteiligungen über eine andere Kapitalgesellschaft erfaßt, die der Veräußerer seinerseits, z.B. aufgrund einer Beteiligung zu mehr als der Hälfte, beherrscht (Anschluß an das BFH-Urteil vom 28. Juni 1978 I R 90/76, BFHE 125, 444, BStBl II 1978, 590).

EStG § 17; GG Art. 3 Abs. 1.

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BFH-Urteil vom 3.7.1980 (IV R 138/76) BStBl. 1980 II S. 648

Der Bildung einer Rückstellung für zukünftige, von Jahr zu Jahr wechselnde Instandhaltungsaufwendungen eines Wartungsunternehmens stehen die Grundsätze über die Bilanzierung schwebender Geschäfte entgegen, wenn sich die gegenseitigen Leistungsverpflichtungen aus den Dauerwartungsverträgen zu jedem Bilanzstichtag ausgeglichen gegenüberstehen.

EStG § 5.

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BFH-Urteil vom 27.6.1980 (VI R 147/77) BStBl. 1980 II S. 651

Der nach den Verwaltungsanweisungen maßgebende Pauschsatz von 25 Pf, ab 1. November 1973 von 32 Pf, je gefahrenem Kilometer stellt auch für das Jahr 1973 eine rechtlich mögliche Schätzung nicht nachgewiesener Kfz-Kosten für Dienstreisen bzw. für im Rahmen des § 33 EStG zu berücksichtigende Privatfahrten dar.

Der Senat hält daran fest, daß die tatsächlichen Aufwendungen nicht durch Berufung auf die sog. ADAC-Tabellen nachgewiesen werden können.

EStG 1971 § 33.

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BFH-Urteil vom 11.7.1980 (VI R 119/77) BStBl. 1980 II S. 653

Ein Arbeitnehmer mit ständig wechselnden Einsatzstellen, der mit seinem eigenen PKW von seiner Wohnung ständig zu ein und demselben Ort fährt, von wo er mit einem Kfz seines Arbeitgebers zu der jeweiligen Einsatzstelle weiterbefördert wird, kann für die Fahrten zwischen seiner Wohnung und dem ständig gleichbleibenden Ort nur die Pauschsätze des § 9 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG geltend machen.

EStG § 9 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2.

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BFH-Urteil vom 11.7.1980 (VI R 198/77) BStBl. 1980 II S. 654

Ob eine ständig wechselnde Einsatzstelle im Sinne von Abschn. 24 Abs. 2 Satz 11 LStR 1975 vorliegt, ist nicht von der Zahl der Einsatzstellen abhängig, auf denen der Arbeitnehmer im Kalenderjahr tätig ist. Maßgebend ist, ob der Einsatz auf wechselnden Einsatzstellen für den vom Arbeitnehmer ausgeübten Beruf typisch ist.

EStG § 9 Abs. 1.

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BFH-Urteil vom 11.7.1980 (VI R 55/79) BStBl. 1980 II S. 655

Fahren Ehegatten morgens zusammen zur Arbeitsstätte des Ehemannes und benutzt die Ehefrau den PKW anschließend, um zu ihrer Arbeitsstätte zu fahren, so ist die abendliche Fahrt der Ehefrau zur Arbeitsstätte des Ehemannes, um ihn dort abzuholen, durch die Berufstätigkeit des Ehemannes veranlaßt. Aufwendungen anläßlich eines auf der Abholfahrt eingetretenen Unfalls können dann grundsätzlich als Werbungskosten anerkannt werden.

EStG § 9 Abs. 1.

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BFH-Beschluß vom 8.7.1980 (VII B 18/80) BStBl. 1980 II S. 657

Der BFH hält daran fest, daß er nach Aufhebung eines Beschlusses des FG im Beschwerdeverfahren die Sache an das FG zurückverweisen darf; das gilt grundsätzlich auch im Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung.

FGO §§ 69, 132, 155; ZPO § 575.

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BFH-Beschluß vom 22.7.1980 (VII B 43/79) BStBl. 1980 II S. 658

Bei der Frage, ob die Vollziehung ohne oder nur gegen Sicherheitsleistung auszusetzen ist, handelt es sich lediglich um eine Modalität der Aussetzung, so daß bei der Aussetzung gegen Sicherheitsleistung der Antragsteller nicht zum Teil unterliegt.

FGO §§ 69, 135 Abs. 1, 136 Abs. 1.

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BFH-Beschluß vom 11.8.1980 (VII B 48/79) BStBl. 1980 II S. 658

Der VII. Senat des BFH hält daran fest, daß ein Rechtsschutzinteresse für die Beschwerde gegen die vom FG nach § 287 AO 1977 i. V. m. Art. 13 Abs. 2 GG angeordnete Wohnungsdurchsuchung auch dann noch besteht, wenn die Durchsuchung bereits vollzogen ist (Anschluß an BFHE 120, 455, BStBl II 1977, 183).

FGO § 128 Abs. 1; AO 1977 § 287; GG Art. 13.

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BFH-Urteil vom 24.4.1980 (IV R 68/77) BStBl. 1980 II S. 658

Eine GmbH & Co. KG ist nach Einstellung ihrer werbenden Tätigkeit während der Liquidation nicht gewerbesteuerpflichtig (Abweichung von Abschn. 22 Abs. 1 und 4 GewStR).

GewStG § 2 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1.

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BFH-Urteil vom 19.6.1980 (IV R 93/77) BStBl. 1980 II S. 660

Auch ein Zwischenkredit ist dann Dauerschuld, wenn er nicht im laufenden Geschäftsverkehr aufgenommen worden ist und zu einer Betriebsmittelverstärkung von erheblicher Dauer führt.

GewStG § 8 Nr. 1, § 12 Abs. 2 Nr. 1.

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BFH-Urteil vom 31.7.1980 (I R 30/77) BStBl. 1980 II S. 662

Die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags steht einem Grundbesitz verwaltenden Unternehmen auch dann zu, wenn das Unternehmen außerdem ohne Gewinnerzielungsabsicht Wohnbauten errichtet und veräußert. Diese Voraussetzung ist indes dann nicht gegeben, wenn die erklärte Gewinnlosigkeit bei einer Kapitalgesellschaft auf verdeckten Gewinnausschüttungen beruht.

GewStG § 9 Nr. 1 Satz 2.

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BFH-Urteil vom 19.6.1980 (II R 104/77) BStBl. 1980 II S. 664

Der nachträgliche Erwerb zusätzlichen Gartengeländes zu einem Wohngrundstück ist gemäß Art. 1 Nr. 4 GrESWG Bayern vom 16. Juli 1969 steuerfrei, wenn dieser Erwerb bereits bei Abschluß des nach der genannten Vorschrift steuerfreien Kaufvertrages über das Wohngrundstück vorgesehen war, das Gartengelände innerhalb der Frist des Art. 1 Nr. 4 Satz 2 GrESWG Bayern erworben wurde und die gesamte Fläche die nach Art. 2 GrESWG Bayern zulässige Größe nicht überschreitet (Anschluß an die Urteile vom 13. Dezember 1978 II R 92/76, BFHE 127, 67, BStBl II 1979, 343 und vom 16. Mai 1979 II R 38/74, BFHE 128, 270, BStBl II 1979, 656).

GrESWG Bayern vom 16. Juli 1969 Art. 1 Nr. 4, Art. 2.

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BFH-Urteil vom 2.7.1980 (II R 120/76) BStBl. 1980 II S. 665

Steuerfreiheit nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b GrEStG ist nicht gegeben, wenn ein mit Kleinwohnungen bebautes Grundstück nach der Errichtung der Kleinwohnungen einem nicht zu den gemeinnützigen Bauträgern zählenden Eigentümer gehört hat und von diesem oder einem Rechtsnachfolger an einen gemeinnützigen Bauträger veräußert wird.

GrEStG § 4 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b.

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BFH-Urteil vom 30.7.1980 (II R 19/77) BStBl. 1980 II S. 667

1. Wird bei Begründung von Wohnungseigentum durch Teilungserklärung (§§ 2 und 8 WEG) eine Eigentumswohnung verkauft, bevor die Wohnungsgrundbücher angelegt worden sind, so steht die zunächst noch fehlende Wirksamkeit der Teilungserklärung (§ 8 Abs. 2 Satz 2 WEG) der Entstehung der Grunderwerbsteuerschuld nicht entgegen, sofern nicht die Entstehung des Wohnungseigentums zur aufschiebenden Bedingung des Kaufvertrages gemacht worden ist.

2. Auch die Verschaffung von Wohnungseigentum kann als flächenweise Aufteilung i. S. des § 7 Abs. 1 GrEStG anzusehen sein.

3. Für das Vorhandensein einer aus mehreren Grundstücken zusammengesetzten wirtschaftlichen Einheit, die durch einen aus mehreren Verträgen bestehenden Teilungsvorgang i. S. des § 7 Abs. 1 GrEStG flächenweise aufgeteilt wird, kommt es auf die Verhältnisse zu dem Zeitpunkt an, in dem der Teilungsentschluß gefaßt wird.

GrEStG § 2 Abs. 3 Satz 1, § 7 Abs. 1; WEG § 2, § 8.

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BFH-Urteil vom 20.5.1980 (VI R 169/77) BStBl. 1980 II S. 669

In einem gegen den Arbeitgeber ergangenen Lohnsteuerhaftungsbescheid sind nach § 211 i. V. m. § 97 Abs. 2 AO, § 46 Abs. 3 Satz 2 LStDV 1955/59 die auf die einzelnen Arbeitnehmer entfallenden Steuerschulden nur dann anzugeben, wenn dies möglich und für das FA zumutbar ist. Das FA kann davon in der Regel absehen, wenn es den Arbeitgeber als Haftenden deshalb in Anspruch nehmen darf, weil sich aufgrund einer Lohnsteueraußenprüfung bei vielen Arbeitnehmern meist kleine Lohnsteuernachforderungsbeträge aufgrund von im wesentlichen gleichliegenden Sachverhalten ergeben haben.

AO § 211, § 97 Abs. 2; LStDV 1955/59 § 46 Abs. 3; StAnpG § 1 Abs. 2.

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BFH-Urteil vom 28.2.1980 (V R 152/74) BStBl. 1980 II S. 671

1. Regale, die aus genormten Stahlregalteilen zusammengesetzt werden und nach ihrer betrieblichen Zweckbestimmung in der Regel auf Dauer in dieser Zusammensetzung genutzt werden sollen, sind einer selbständigen Bewertung und Nutzung fähige Wirtschaftsgüter (Anschluß an BFHE 129, 315, BStBl II 1980, 176). Übersteigen die Anschaffungskosten für das einzelne Regal nicht die Betragsgrenze des § 6 Abs. 2 EStG, kommt Selbstverbrauchsteuerpflicht nach § 30 UStG 1967 nicht in Betracht.

2. Die auf die nichtunternehmerische Verwendung eines Flugzeugs entfallenden Kosten i. S. des § 10 Abs. 5 Nr. 2 UStG 1967 bestimmen sich nach den tatsächlichen Gesamtkosten für das Flugzeug mit dem Aufteilungsmaßstab der unternehmerischen und nichtunternehmerischen Flugminuten. Unerheblich ist, daß die Charterung eines anderen Flugzeugs preislich günstiger wäre (Anschluß an Urteil vom 28. Februar 1980 V R 138/72).

UStG 1967 § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b, § 10 Abs. 5 Nr. 2, § 30; EStG § 6 Abs. 2.

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BFH-Urteil vom 17.7.1980 (V R 124/75) BStBl. 1980 II S. 673

Veräußert der Sicherungsnehmer nach Eintritt der Verwertungsreife ihm zur Sicherung übereignete Gegenstände auf Grund einer Abrede mit dem Sicherungsgeber in dessen Namen, ist die Lieferung eine solche des Sicherungsnehmers auf Grund der ihm vom Sicherungsgeber verschafften Verfügungsmacht.

UStG 1951 § 1 Nr. 1 Satz 1, § 3 Abs. 1.

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BFH-Urteil vom 28.2.1980 (IV R 106/78) BStBl. 1980 II S. 675

1. Die Versagung einer Sonderabschreibung nach § 3 Abs. 2 ZRFG wegen nachhaltig günstiger Ertrags- und Vermögenslage eines Unternehmens (§ 3 Abs. 4 ZRFG) steht im pflichtgemäßen Ermessen der Finanzbehörden.

2. Die Finanzbehörden müssen die Prüfung, ob eine nachhaltig günstige Ertrags- und Vermögenslage gegeben ist, regelmäßig anhand von Vergleichen mit Unternehmen des gleichen Wirtschaftszweigs (bzw. der gleichen Berufsgruppe) vornehmen.

3. Bei Unternehmens-(Berufs-)arten, bei denen üblicherweise nur ein geringes Betriebsvermögen vorhanden ist, kann es bei der Prüfung der Ertrags- und Vermögenslage nicht entscheidend auf die Höhe des Betriebsvermögens ankommen.

ZRFG § 3 Abs. 4.

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BFH-Urteil vom 16.7.1980 (II R 175/75) BStBl. 1980 II S. 677

Das Halten eines Schlammsaugfahrzeugs, das verwendet wird, um gewerbsmäßig flüssige Abfälle aus gewerblichen und industriellen Unternehmen (z. B. Galvanikschlämme, Säuren, Laugen, Gifte, Öl- und Benzinabscheiderinhalte, Bohr- und Schleifölemulsionen) einzusammeln und zu den hierfür bestimmten Sammelstellen zu befördern, war vor dem 1. Juni 1979 nicht von der Kraftfahrzeugsteuer befreit.

KraftStG 1972 § 2 Nr. 3a; KraftStG 1979 § 3 Nr. 4.

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BFH-Urteil vom 18.4.1980 (III R 34/78) BStBl. 1980 II S. 682

Der Anerkennungsbescheid nach §§ 83, 93 des II. WoBauG ist ein Grundlagenbescheid i. S. des § 171 Abs. 10 AO 1977, der zu einer Änderung des Grundsteuermeßbescheids gemäß § 175 Nr. 1 AO 1977 führen kann.

II. WoBauG §§ 82, 83, 92, 93; AO 1977 §§ 171 Abs. 10, 175 Nr. 1.

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BFH-Urteil vom 2.7.1980 (I R 74/77) BStBl. 1980 II S. 684

Die Finanzgerichte dürfen nach § 127 AO 1977 einen Verwaltungsakt nicht allein deshalb aufheben, weil er von einem örtlich unzuständigen Finanzamt erlassen wurde.

AO 1977 § 127; EGAO 1977 Art. 97 § 1.

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BFH-Beschluß vom 5.9.1980 (VI R 144/80) BStBl. 1980 II S. 686

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist ebensowenig wie eine Steuerberatungs- oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Vertretung vor dem BFH befugt (Anschluß an die Beschlüsse des BFH vom 23. November 1978 V B 21/77, BFHE 126, 270, BStBl II 1979, 99, und I R 56/76, BFHE 126, 366, BStBl II 1979, 173).

BFH-EntlastG Art. 1 Nr. 1.

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BFH-Urteil vom 26.2.1980 (VIII R 80/77) BStBl. 1980 II S. 687

Beteiligt sich ein Baustoffhändler und Fuhrunternehmer an den Kosten des Ausbaus der zu seinem Betriebsgrundstück führenden öffentlichen Straße wegen der starken Beanspruchung durch seine Fahrzeuge, so sind die Aufwendungen sofort abziehbare Betriebsausgaben.

EStG §§ 4 Abs. 4, 5 Abs. 2.

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BFH-Urteil vom 22.4.1980 (VIII R 62/78) BStBl. 1980 II S. 688

Die erhöhten Absetzungen eines vorangegangenen Jahres können auch dann nach § 7b Abs. 4 EStG 1971 im vollen Umfang nachgeholt werden, wenn die Voraussetzungen der erhöhten Absetzungen nicht während des ganzen Jahres der Nachholung bestanden haben.

EStG 1971 § 7b Abs. 4.

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BFH-Urteil vom 22.4.1980 (VIII R 202/78) BStBl. 1980 II S. 689

Objektverbrauch I. S. von § 7b Abs. 7 EStG 1975 tritt auch ein, wenn erhöhte Absetzungen in der Vergangenheit für ein Gebäude oder eine Baumaßnahme zu Unrecht gewährt wurden.

EStG 1975 § 7b Abs. 7.

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BFH-Urteil vom 24.4.1980 (IV R 61/77) BStBl. 1980 II S. 690

1. Bei der Zusammenfassung bisher selbständiger Unternehmen zu einem einheitlichen Betrieb in der Hand des Erwerbers gehen ihre Geschäftswerte im Geschäftswert des Gesamtunternehmens auf.

2. Zur Berechnung eines Geschäftswerts.

EStG § 5 Abs. 2, § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1.

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BFH-Urteil vom 13.5.1980 (VIII R 84/79) BStBl. 1980 II S. 692

Nachträgliche Betriebsausgaben sind auch gezahlte Betriebssteuern, wenn bei Gewinnermittlung auf den Zeitpunkt der Betriebsaufgabe eine Schlußbilanz nicht erstellt wurde und dies nicht zur Erlangung ungerechtfertigter Steuervorteile geschah.

EStG § 4 Abs. 3, § 4 Abs. 4, § 24 Nr. 2.

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BFH-Urteil vom 18.7.1980 (VI R 193/78) BStBl. 1980 II S. 693

Aufwendungen eines Steuerpflichtigen für den Unterhalt des mit ihm in einer eheähnlichen, auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft lebenden Partners sind nicht nach § 33a Abs. 1 EStG abziehbar.

EStG 1974/1975 § 33a Abs. 1.

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BFH-Urteil vom 14.5.1980 (I R 135/77) BStBl. 1980 II S. 695

Die Zulässigkeit eines Zwischenurteils über den Grund des Steueranspruchs ist von Amts wegen und nicht nur aufgrund einer Rüge zu prüfen (Abweichung von der nicht veröffentlichten BFH-Entscheidung vom 24. Juli 1970 VI R 191/68).

FGO § 99.

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BFH-Urteil vom 10.6.1980 (VIII R 128/77) BStBl. 1980 II S. 696

Der Senat bleibt dabei, daß die in § 65 Abs. 2 FGO vorgesehene Frist zur Klageergänzung keine Ausschlußfrist ist (vgl. BFH-Urteil vom 21. November 1972 VIII R 127/69, BFHE 108, 6, BStBl II 1973, 188).

FGO § 65 Abs. 2.

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BFH-Beschluß vom 10.7.1980 (IV B 77/79) BStBl. 1980 II S. 697

Erläßt das FA einen Gewinnfeststellungsbescheid und lehnt es in diesem Bescheid zugleich die Mitunternehmerschaft einzelner Personen ab, so wird vorläufiger Rechtsschutz (einheitlich) durch Aussetzung der Vollziehung gewährt.

FGO § 69 Abs. 3, § 114.

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BFH-Urteil vom 26.8.1980 (VII R 42/80) BStBl. 1980 II S. 699

1. Bei der Durchführung eines Verfahrens wegen unbefugter Hilfeleistung in Steuersachen ist das FA befugt, eine Zeitung um Auskunft über die Identität des Aufgebers einer Chiffreanzeige zu ersuchen.

2. Die Regelung des § 102 Abs. 1 Nr. 4 AO 1977, wonach die Presse ein Auskunftsverweigerungsrecht nur hinsichtlich des redaktionellen Teils besitzt, ist verfassungsmäßig.

GG Art. 5; StBerG §§ 5, 7, 164a; AO 1977 §§ 93, 102 Abs. 1 Nr. 4.

 

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